Gebotsschilder
Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Gebotszeichen Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben. Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Verbotsschilder
Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Verbotszeichen Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten, durch das Gefahr entstehen kann, untersagen.
Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Warnschilder
Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Warnzeichen Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen. Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Rettungswege
Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Warnzeichen Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen. Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Brandschutz
Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.